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   OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17   

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https://dejure.org/2021,40545
OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17 (https://dejure.org/2021,40545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2021 - 1 LC 120/17 (https://dejure.org/2021,40545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 1 LC 120/17 (https://dejure.org/2021,40545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 1b S 1 UmwRG; § 7 Abs 5 UmwRG; § 10 Abs 4 UVPG; § 11 UVPG; § 2 Abs 11 UVPG; § 3b Abs 2 UVPG; § 3b Abs 3 S 1 UVPG
    Biogasanlage; Einwirkungsbereich; Familienprojekt; Geruchsimmission; Geruchsimmissions-Richtlinie; Kettenkumulation; Kumulation; Kumulation, nachträgliche; Stand der Technik; Standortbezogene Vorprüfung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltverträglichkeitsprüfung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 258
  • BauR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 10 A 360/18

    Kein Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung eines gewerblichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Eine funktionale und wirtschaftliche Verschränkung im Sinne eines planvollen Vorgehens liegt bei einem sog. Familienprojekt vor (Anschluss an OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 8.9.2015 - 11 S 22.15 -, ZUR 2016, 113 = juris Rn. 41 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 16.3.2020 - 10 A 360/18 -, juris Rn. 39 ff.).

    Denn es handelt sich um ein sog. Familienprojekt (vgl. OVG Berl.-Bbg, Beschl. v. 8.9.2015 - 11 S 22.15 -, ZUR 2016, 113 = juris Rn. 41 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 16.3.2020 - 10 A 360/18 -, juris Rn. 39 ff.), worauf wohl auch der von der Klägerin verwandte Begriff eines "gemeinsamen Familienbetriebskonzepts" abzielt.

    Bei familiären Verflechtungen gerade in der (bäuerlichen) Landwirtschaft wird oftmals von einem koordinierten Vorgehen im Sinne einer funktionalen und wirtschaftlichen Bezogenheit mehrerer Vorhaben aufeinander auszugehen sein (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.3.2020 - 10 A 360/18 -, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf Arnold, in: Hoppe/Beckmann/Kment (Hrsg.), UVPG, 5. Aufl. 2018, § 10 Rn. 18).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Insoweit lag insoweit jedoch eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die durch eine Gesetzesanalogie zu § 3b Abs. 2 und 3 UVPG zu schließen war (BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 -, BVerwGE 152, 219 = juris Leitsatz 1 und Rn. 14, 16 ff.; Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Rn. 11).

    Dieser wiederum ist gegeben, wenn sich die Umweltauswirkungen der Vorhaben überschneiden und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind (BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 -, BVerwGE 152, 219 = juris Leitsatz 2 und Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Insoweit lag insoweit jedoch eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die durch eine Gesetzesanalogie zu § 3b Abs. 2 und 3 UVPG zu schließen war (BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 -, BVerwGE 152, 219 = juris Leitsatz 1 und Rn. 14, 16 ff.; Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Rn. 11).

    Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Leitsatz und Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 11 S 22.15

    (Benachbarte) Legehennenanlagen; immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Eine funktionale und wirtschaftliche Verschränkung im Sinne eines planvollen Vorgehens liegt bei einem sog. Familienprojekt vor (Anschluss an OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 8.9.2015 - 11 S 22.15 -, ZUR 2016, 113 = juris Rn. 41 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 16.3.2020 - 10 A 360/18 -, juris Rn. 39 ff.).

    Denn es handelt sich um ein sog. Familienprojekt (vgl. OVG Berl.-Bbg, Beschl. v. 8.9.2015 - 11 S 22.15 -, ZUR 2016, 113 = juris Rn. 41 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 16.3.2020 - 10 A 360/18 -, juris Rn. 39 ff.), worauf wohl auch der von der Klägerin verwandte Begriff eines "gemeinsamen Familienbetriebskonzepts" abzielt.

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Zur Entscheidung in der Sache bedürfe es weiterer tatsächlicher Feststellungen; u.a. sei zu klären, ob die Baumaßnahme des Beigeladenen im Hinblick auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungen an den bereits bestehenden Ställen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte (nachträgliche Kumulation); auf das Fehlen einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung könnte sich die Klägerin berufen (BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 6, 9 und 16 f.; Anschluss bereits durch Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764 = juris).

    Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind folglich die konkreten Umstände des Einzelfalles, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind (BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Leitsatz 1 und Rn. 11, 13 sowie 15; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18

    Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Zur Entscheidung in der Sache bedürfe es weiterer tatsächlicher Feststellungen; u.a. sei zu klären, ob die Baumaßnahme des Beigeladenen im Hinblick auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungen an den bereits bestehenden Ställen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte (nachträgliche Kumulation); auf das Fehlen einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung könnte sich die Klägerin berufen (BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 6, 9 und 16 f.; Anschluss bereits durch Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764 = juris).

    Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind folglich die konkreten Umstände des Einzelfalles, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind (BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Leitsatz 1 und Rn. 11, 13 sowie 15; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Darüber hinaus hat der Beigeladene zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass Biogasanlagen und Schweinemastställe jedenfalls immissionsschutzrechtlich nicht derselben Art zugehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, Buchholz 406.15 § 10 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    In dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Erteilung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 = juris Leitsatz 2 und Rn. 3) verstößt die streitgegenständliche Baugenehmigung nicht gegen das in dem Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme.
  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Der Vorschrift ist zu entnehmen, dass dann, wenn eine Verletzung von Verfahrensvorschriften durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann - woran vorliegend keine Zweifel bestehen -, Entscheidungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) bzw. Nr. 5 UmwRG für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären sind (vgl. z.B. OVG LSA, Urt. v. 24.3.2021 - 2 L 79/17 -, BImSchG-Rspr § 16 Nr. 17 = juris Rn. 137, 220 ff., 223; siehe auch BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 4 C 4.17 -, BVerwGE 162, 114 = juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 LC 25/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Aufzuchtstalls für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
    Das Urteil vom 9. Juni 2015 (- 1 LC 25/14 -, BRS 83 Nr. 157 = juris), mit dem der Senat der Berufung der Klägerin - das Verfahren ihres Ehemannes ist eingestellt worden - stattgegeben hat, hat das Bundesverwaltungsgericht auf die mit Beschluss vom 7. April 2016 (- 4 B 37.15 -, BauR 2016, 1285 = juris) zugelassene Revision des Beigeladenen durch Urteil vom 27. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten mündlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 B 37.15

    Revisionszulassung; Divergenz hinsichtlich des Prüfungsprogramms bei der der

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16

    Geruch; Schicksalsgemeinschaft; Schweinehaltung; heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

  • BVerwG, 13.01.2021 - 4 B 23.20

    Der Stand der Technik bezieht sich bei einem Außenklimastall auch auf die

  • VG Regensburg, 20.05.2014 - RO 2 K 13.1819

    Nachbarklage gegen Änderungsgenehmigung für Schweinemaststall; baurechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 1 LA 105/22

    Abluftgeschwindigkeit; Einwirkungsbereich; Familienprojekt; gemeinsame

    Eine gemeinsame Betrachtung von Vorhaben soll dann angestellt werden, wenn es sich um qualitativ vergleichbare Vorhaben handelt, deren Größe oder Leistung nach den Kategorien gemäß Anlage 1 Spalte 1 Kennzeichen "X" des UVPG zu einem einheitlichen Gesamtwert aufsummiert werden kann (Senatsbeschl. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 57 m. w. N.).

    Dies setzt die Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 57 und 65) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 -, BVerwGE 152, 219 = juris Rn. 21) und anderer Oberverwaltungsgerichte ( OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 -, juris Rn. 62; OVG SH, Urt. v. 8.3.2013 - 1 LB 5/12 -, NordÖR 2013, 437 = juris Rn. 54) als selbstverständlich voraus.

    Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem Betreiber bzw. den Betreibern zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt ( BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Leitsatz und Rn. 18; Senatsbeschl. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 53).

    Bei familiären Verflechtungen gerade in der (bäuerlichen) Landwirtschaft wird oftmals von einem koordinierten Vorgehen im Sinne einer funktionalen und wirtschaftlichen Bezogenheit mehrerer Vorhaben aufeinander auszugehen sein (Senatsbeschl. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 59 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat dabei zutreffend berücksichtigt, dass eine Überschneidung von Immissionsradien zur Annahme eines gemeinsamen Einwirkungsbereichs im Sinne des UVPG nicht ausreicht; im Überschneidungsbereich muss auch ein schutzwürdiges Objekt liegen, auf das die Immissionen einwirken (Senatsbeschl. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 70).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2022 - 1 ME 48/22

    Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch;

    2009, 794; vgl. nur Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 34; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42; v. 10.2.2022 - 1 LB 20/19 -, BauR 2022, 1027 = juris Rn. 29).

    Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

  • VG Osnabrück, 19.01.2023 - 2 A 141/21

    Beurteilungsgebiet; Einwirkungsbereich; Geruchsimmissionen; gewerbliche

    Dabei reicht eine Überschneidung von Immissionsradien zur Annahme eines gemeinsamen Einwirkungsbereichs im Sinne des UVPG nicht aus; im Überschneidungsbereich muss auch ein schutzwürdiges Objekt liegen, auf das die Immissionen einwirken (vgl. Nds. OVG, U. v. 30.06.2021, 1 LC 120/17, juris Rn. 70; Nds. OVG, B. v. 23.11.2021, 1 LA 160/19, juris Rn. 10).

    (a) Im Falle von Geruchsimmissionen ist der Einwirkungsbereich nicht anhand des Beurteilungsgebiets (vgl. Nr. 4.4.2 Abs. 1 GIRL bzw. Nr. 4.4.2 Abs. 1 Anhang 7 TA Luft n.F.), sondern anhand des Irrelevanzkriteriums (vgl. Nr. 3.3 GIRL bzw. Nr. 3.3 Satz 1 Anhang 7 TA Luft n.F.) zu bestimmen (ebenso: VG Bayreuth, U. v. 14.05.2020, B 2 K 17.803, juris Rn. 46; a.A.: Nds. OVG, U. v. 30.06.2021, 1 LC 120/17, juris Rn. 70).

    Die Berufung wird gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 , § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, wie die Einwirkungsbereiche kumulierender Vorhaben in Hinblick auf Geruchsimmissionen zu bestimmen sind, und wegen Divergenz zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30.06.2021 (1 LC 120/17, juris Rn. 70) bezüglich der Frage, ob die "Immissionsradien" (der Beurteilungsgebiete) oder die sich aus der Anwendung des Irrelevanzkriteriums ergebenden Gebiete für die Bestimmung der Einwirkungsbereiche maßgeblich sind, zugelassen.

  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

    72 Dies ist bei dem vorliegenden "Familienprojekt" - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2020 - 10 A 360/18 -,ECLI:DE:OVGNRW:2020:0316.10A360.18.00, Rn. 41 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. Juni 2021 - 1 LC 120/17 -, ECLI: DE:OVGNI:2021:0630.1LC120.17.00, Rn. 59 - 73 aufgrund der bestehenden familiären Verflechtungen und des koordinierten Vorgehens des Beigeladenen und seines Sohns der Fall.

    Bei einer Aufhebung der Baugenehmigung bzw. ihrer Erklärung für rechtswidrig und nichtvollziehbar - vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. Juni 2021 - 1 LC 120/17 -, ECLI:DE:OVGNI:2021:0630.1LC120.17.00, Rn. 34 und 50 (zu § 4 Abs. 1b Satz 1 UmwRG); s.a. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 -, ECLI:DE:BVerwG:2018:2405 18U4C4.17.0, Rn. 28 ff. (zu § 4 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 UmwRG) - 80 würde dem Beigeladenen zumindest für einen gewissen Zeitraum die Möglichkeit genommen, mit der Nutzung von Stall 3 Einkünfte zu erzielen, auf die er angesichts der mit der Errichtung dieses Stalls getätigten Investitionen angewiesen sein dürfte.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19

    Erheblichkeitsschwelle; Geruch; Geruchsimmission; gewerblich; GIRL; Junghennen;

    2009, 794; vgl. nur Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 34; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

    Ein derartiger Anspruch folgt insbesondere nicht aus der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung geruchsemittierender Anlagen bei bestehender Überschreitung von Immissionsrichtwerten (vgl. zur sog. Verbesserungsgenehmigung BVerwG, Urt. v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13; Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764= juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2021 - 1 LA 160/19

    Ausforschungsbeweis; ergänzendes Verfahren; Kumulation; Störfall;

    Soweit die Klägerin auf den - vom Verwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ebenfalls angeführten - Umstand abstellt, dass der Beigeladene auf der Hofstelle seines Vaters wohne, ist fraglich, ob ein von zwei Betreibern gemeinsam genutztes Wohnhaus - im Gegensatz zu einem gemeinsamen Verwaltungsgebäude (dazu Senatsurt. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, juris Rn. 63) - eine gemeinsame bauliche oder betriebliche Einrichtung sein kann.

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob sich ernstliche Zweifel auch daraus ergeben, dass das Verwaltungsgericht keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob in dem von ihm angenommenen Überschneidungsbereich von Einwirkungsbereichen überhaupt für die jeweils betrachtete Emissionsart relevante Schutzobjekte liegen (vgl. Senatsurt. v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, juris Rn. 70); dieser Frage wird allerdings im Rahmen des Berufungsverfahren - sofern es darauf ankommt - nachzugehen sein.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2024 - 2 B 994/23

    Ist § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG unionsrechtswidrig?

    Der Antragsgegner macht in seiner Beschwerdebegründung unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 30. Juni 2021 - 1 LC 120/17 -, juris Leitsatz 1 geltend, das Verwaltungsgericht habe sowohl in dem abgeänderten Beschluss vom 26. November 2020 - 1 L 789/20 - als auch in dem mit der Beschwerde angefochtenen, diesen Beschluss abändernden Beschluss verkannt, dass ein i. S. d. § 10 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 UVPG für die Annahme der Kumulation konstitutiver überschneidender Einwirkungsbereich der in Rede stehenden Anlagen nicht schon dann vorliege, wenn sich deren Immissionsradien überschnitten, sondern vielmehr zu fordern sei, dass im Überschneidungsbereich auch ein schutzwürdiges Objekt liege, auf das die Immissionen einwirkten.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2022 - 1 LA 89/21

    Ablehnung wegen Unvollständigkeit; Bauantrag; Behördenentscheidung, letzte;

    Dem hat sich der Senat bereits mehrfach angeschlossen (vgl. u.a. Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BRS 88 Nr. 154 = BauR 2020, 1764 = juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, BauR 2022, 56 = juris Rn. 42; v. 10.2.2022 - 1 LB 20/19 -, juris Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 LC 113/19

    Biofilter; Geruch; Geruchsbelastung; Geruchsimmission; GIRL; Schweinehaltung;

    Im Baurecht gelten für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben bei bestehender Vorbelastung der Umgebung durch Gerüche vielmehr die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2017 (- 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = BRS 85 Nr. 134 = juris Rn. 13) aufgestellten Grundsätze, denen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, BauR 2020, 1764 = juris Rn. 35; v. 30.6.2021 - 1 LC 120/17 -, juris Rn. 42).
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